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REISEBEDINGUNGEN

AGB`s

 

 

MS Princesse de Provence

ist für Personen mit eingeschränkter Mobilität nicht geeignet.

 

 

 

 

 

 

 

 

Behördliche, pandemiebedingte Auflagen, die kurz vor oder während der Kreuzfahrt bekannt

gegeben werden, führen zur strikten Einhaltung dieser durch die Reederei.

Die Auflagen berechtigen nicht zum kostenfreien Rücktritt oder zu Schadensersatzforderungen."

Aus gegebenem Anlass, die Corona-Pandemie betreffend, gelten auf unseren Schiffen zum Schutz von Passagieren und Besatzungsmitgliedern folgende Hygienevorschriften:

An Bord sind nur Teilnehmer mit 2-fachem Imfschutz zugelassen, was durch den gelben Impfpass oder digital  auf dem Smartphone bei der Einschiffung zu belegen ist; sollte das Robert-Koch-Istitut eine 3. Impfung als Auffrischimpfung empfehlen, wird dies auch für die Reiseteilnehmer gelten, die dann die Auffrischimpfung ebenfalls belegen müssen.

Alternativ sind auch Teilnehmer zugelassen, die durch eine ärzliche Bescheinigung belegen können, dass sie innerhalb der letzten 6 Monate vor Reiseantritt eine Covid-Erkrankung überwunden haben.

1. Anmeldung / Bestätigung


Mit Ihrer Reiseanmeldung bieten Sie uns den Abschluss eines Reisevertrages an.

Bei der Anmeldung sind auch alle Namen der Mitreisenden anzugeben. Der Anmeldende haftet für die Mitreisenden dem Veranstalter gegenüber in gleichem Maße, wie für sich selber. Wird dies abgelehnt, so muss jeder Teilnehmer eine gesonderte Anmeldung vornehmen. Die Reiseanmeldung kommt mit der schriftlichen Bestätigung durch den Veranstalter zustande und beinhaltet den Umfang der geschuldeten Leistung sowie den Reisepreis. Kein Mittler / Reisebüro ist autorisiert, über die in der Bestätigung genannten Leistungen hinaus gehende Zusagen im Namen des Veranstalters zu machen.

Mit der Reisebestätigung nimmt der Veranstalter die Buchung verbindlich an, behält sich aber die Korrektur von offensichtlichen Druck- oder Kalkulationsfehlern vor.

Mit der Reisebestätigung erhält der Kunde automatisch einen Sicherungsschein, der seine an den Veranstalter aufgewendete Zahlungen im Falle eines Konkurses oder Zahlungsunfähigkeit dieses sowie mit der Rückreise aufgewendete Mehraufwendungen absichert. Die Absicherung erfolgt durch TRAVELSAFE GmbH.

2. Zahlung


Der Abschluss eines Reisevertrages sieht in der Regel zwei Zahlungen vor:

unmittelbar nach Erhalt der Bestätigung ist eine Anzahlung in Höhe von 20% des Reisepreises fällig, der Restbetrag  unaufgefordert bis spätestens  21 Tage vor Reisebeginn.

Bei kurzfristigen Anmeldungen (weniger als 21 Tage vor Reiseantritt) entfällt die Vorauszahlung und der geschuldete Reisepreis ist sofort in einer Zahlung zu leisten.

3. Rücktritt / Ersatzpersonen / Umbuchungen / Stornogebühren


Sie können jederzeit vor Reiseantritt von der Reise zurücktreten. In Ihrem eigenen Interesse empfehlen wir, den Rücktritt schriftlich unter Nennung der Buchungsnummer und Reisedatums beim Veranstalter anzuzeigen. Maßgeblich für die Höhe der Stornogebühren ist der Posteingang Ihrer Rücktrittserklärung beim Veranstalter.

Dieser hat das Recht, Ersatz für getroffene Reiseleistungen und Aufwendungen pauschal zu berechnen, wobei Ihnen der Nachweis eines geringeren Schadens unbenommen bleibt:

Rücktritt bis zum 59. Tag vor Reisebeginn –                 10%     des    Reisepreises

Rücktritt vom 58. bis 30. Tag vor Reisebeginn –           20%    des    Reisepreises

Rücktritt vom 29. bis 22. Tag vor Reisebeginn –            30%   des    Reisepreises

Rücktritt vom 21. bis 10. Tag vor Reisebeginn –             50%   des    Reisepreises

Rücktritt vom 09. bis 02. Tag vor Reisebeginn –           70%    des    Reisepreises

Danach oder bei Nichtantritt der Reise –                       75%    des    Reisepreises


Diese Bestimmungen gelten auch dann, wenn Sie z.B. durch die Verspätung eines Verkehrsmittels oder wegen fehlender Dokumente die Reise nicht antreten. Es ist Ihre Obliegenheit, für rechtzeitigen Reiseantritt Sorge zutragen.

Bei einvernehmlicher Änderung des Reisedatums, sofern möglich, kann der Veranstalter von der Stornopauschale Abstand nehmen, es fallen jedoch bei einer Umbuchung mindestens € 25,-pro Buchung an.

Darüber hinaus haben Sie das Recht, dass ein Dritter / eine Dritte (Ersatzperson) an Ihrer Stelle in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt. Seiner / ihrer Teilnahme kann der Veranstalter widersprechen, sofern diese den Reiseanforderungen nicht genügt und / oder der Teilnahme gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen.

Die Ersatzperson tritt in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag ein und trägt die durch seinen Eintritt verursachten Kosten von mindestens
€ 20,-. Treten mehrere Ersatzpersonen in den Vertrag ein, werden jedem Teilnehmer die Mindestkosten berechnet. Auf jeden Fall bedarf der Eintritt einer Ersatzperson der Bestätigung durch den Veranstalter. Wir empfehlen dringend den Abschluss einer Reise-Rücktrittskosten-Versicherung.

4. Rücktritt / Aufhebung des Vertrages aufgrund außergewöhnlicher Umstände


Sowohl Sie als auch der Veranstalter haben das Recht, aufgrund außergewöhnlicher, nicht vorhersehbarer Umstände, den Reisevertrag zu kündigen.

Die Kündigung kann sowohl vor Reiseantritt erfolgen, als auch
bereits angetretene Reisen abgebrochen werden. Die Mehrkosten der Rückbeförderung für die von keiner der Vertragsparteien zu vertreten- den  Umstände sind je zur Hälfte zu tragen. Der Veranstalter kann vor Beginn der Reise vom Vertrag zurück treten oder nach Antritt der Reiseden Vertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Reiseteilnehmer trotz Abmahnung nachhaltig stört oder sich in solchem Maße vertragswidrig  benimmt, dass die unverzügliche Kündigung des Reisevertrages gerechtfertigt ist. Zur Anwendung kommen die pauschalierten Stornokosten. Der Veranstalter kann bis 4 Wochen vor Reiseantritt vom Vertrag zurück treten, wenn die Pflicht, die Reise durchzuführen, nach Ausschöpfung sämtlicher vertretbarer Möglichkeiten seine wirtschaftliche Opfergrenze erreicht hat und die dazu führenden Umstände nicht von ihm selber verschuldet sind. Das gilt im Besonderen für Reisen, die einer Mindestbeteiligung zur Durchführung bedürfen. Sie erhalten den einbezahlten Reisepreis unverzüglich erstattet. Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können beide Vertragspartner den Reisevertrag kündigen.

Dazu zählt z.B. speziell das Eintreten von Hoch- oder Niedrigwasser und/oder damit im Zusammenhang stehender, unverschuldeter Maschinen- und Antriebs- schaden, behördliche Anordnungen, Schließung von Schleusen, kriegsähnliche Zustände, Epidemien/Pandemien.Tritt dieser Fall ein, kann der Veranstalter die Reise auch kurzfristig absagen, ohne dass sich daraus ein Rechtsanspruch ableiten lässt. Der Veranstalter empfiehlt Ihnen in ihrem eigenem Interesse, sich ca. 48 Stunden vor Reiseantritt über evtl. sich ab- zeichnende höhere Gewalt telefonisch oder per eMail oder Fax beim Veranstalter zu informieren. Die Tel.Nr. sowie eMail und Faxdaten erhalten Sie mit Ihren Reiseunterlagen

Wird der Reisevertrag wegen höherer Gewalt aufgehoben, erstattet der Veranstalter den Reisepreis, allerdings keine der Reise vor oder nachgelagerte Leistung wie z.B. Hotelübernachtungen oder sonstige Veranstaltungen.

5. Leistungsänderungen / Preisänderungen


Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen vom vertraglich vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die erst nach Abschluss des Vertrages notwendig werden und die vom Veranstalter weder fahrlässig noch wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur in dem Maße erlaubt, als sie nicht erheblich, dem Reiseteilnehmer zuzumuten sind und den Gesamtzuschnitt der Reise nicht beeinträchtigen. Sofern die Durchführung der geänderten Leistungen mangelfrei ist/sind, besteht kein Anspruch auf Minderung des Reisepreises.

Bei Hoch- oder Niedrigwasser behält sich die  Reederei das  Recht vor, Teilstrecken per Bus zu überbrücken und/oder die Reiseteilnehmer auf andere Schiffe umsteigen zu lassen, ohne dass sich daraus ein Rechtsanspruch ableiten lässt.

Sie werden über Leistungsänderungen unverzüglich nach Bekanntwerden informiert. Sind die Änderungen erheblich und beeinträchtigen die Reiseleistung wesentlich, haben Sie Anspruch auf kostenfreien Rücktritt. Diesen müssen Sie dem Veranstalter gegenüber schriftlich erklären. Sofern die Möglichkeit  der Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise (wie ursprünglich) besteht, wird der Veranstalter Ihnen diese wahlweise anbieten.

Lehnen Sie ab, wird der Reisepreis unverzüglich erstattet.

Erhöhen sich die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Beförderungskosten, insbesondere   Treibstoffkosten, so kann der Veranstalter den Reisepreis um maximal 8% erhöhen. Voraussetzung dafür ist allerdings, dass zwischen Vertragsschluss und Reisetermin mehr als 4 Monate liegen und die Erhöhung nicht vorhersehbar war.

Der Veranstalter muss Sie über eine Preiserhöhung unverzüglich informieren. Preisänderungen ab 20 Tage vor Reisebeginn sind unzulässig. Bei einer Preiserhöhung um mehr als 8% können Sie vom Vertrag zurück treten. Sie können die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise aus dem Angebot des Veranstalters verlangen, sofern dieser in der Lage ist, eine solche anzubieten. Sie müssen diesen Anspruch unverzüglich nach Bekanntwerden der Preiserhöhung geltend machen. Der Veranstalter haftet ausschließlich für in seinem aktuell gültigen Katalog / Broschüre genannten Leistungen.


6. Haftung


Die vertragliche Haftung umfasst nur Schäden, die nicht Körperschäden sind und begrenzt diese auf maximal das Dreifache des Reisepreises, sofern Schäden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig vom Veranstalter und/oder seiner Erfüllungsgehilfen verschuldet wurden. Für nicht vertraglich genannte Leistungen, z.B. zubuchbare und als solche gekennzeichnete Sonderveranstaltungen von fremden Dienstleistern, kann keine Haftung  übernommen werden. Sofern der Veranstalter für eine Schiffspassage als Beförderer auftritt und es zu einem  Personen- oder Gepäckschaden kommt, wird nach international gültigen Sondervorschriften reguliert.

7. Mitwirkungspflicht


Sie sind verpflichtet, Leistungsstörungen unverzüglich beim zuständigen Mitarbeiter anzuzeigen und bei der Geringhaltung von Schäden mitzuwirken.  Dem Veranstalter muss die Möglichkeit eingeräumt werden, in angemessener Zeit für Abhilfe zu sorgen. In Ihrem eigenen Interesse empfehlen  wir Ihnen, unseren Vertreter vor Ort  beispielsweise bei Beschädigung oder Verlust von Gegenständen schnellstmöglich zu informieren.

Kann der Mangel bzw. die Leistungsstörung nicht behoben werden, müssen Sie diese zusätzlich bis spätestens 2 Jahre nach Beendigung der Reise schriftlich  beim Veranstalter monieren.

8. Einreise- und Gesundheitsbestimmungen


Der Veranstalter informiert Sie über geltende Bestimmungen des Reiselandes. Allerdings sind Sie für die Einhaltung evtl. Pass- und Visavorschriften selber verantwortlich. Sofern Sie nicht nachweislich durch den Veranstalter falsch informiert wurden, haften Sie für aus der Nichteinhaltung obig genannter Bestimmungen resultierender Nachteile.

9. Gerichtsstand


Streitigkeiten werden ausschliesslich nach deutschem Recht verhandelt. Gerichtsstand für gegen den Veranstalter Princesse de Provence GmbH & Co. KG Katzensteige 22, 74076 Heilbronn/N  gerichtete Klagen ist Heilbronn/Neckar.

„Nach geltendem Recht müssen wir unsere Kunden auf die Existenz der europäischen Online-Streitschlichtungsplattform hinweisen : http://ec.europa.eu/odr

Wir informieren hiermit unsere Kunden, dass wir an keinem Verfahren zur Streitschlichtung /-beilegung teilnehmen, wozu wir gesetzlich auch nicht verpflichtet sind.“



10. Veranstalter


Reederei: Princesse de Provence GmbH & Co. KG Katzensteige 22, 74076 Heilbronn/N.
Reg. Amtsgericht Stuttgart, HRA 732869  Ust-ID-Nr.: DE 815 66 0286

Komplementär PdP Verwaltungs GmbH  GF: Hans Orban




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WICHTIG:

PASSAU-BATISLAVA-BUDAPEST-ESZTERGOM-WIEN-WACHAU-PASSAU
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